Serviceportal - Bauen & Wohnen
In urbanen Ballungsräumen sind Bauen und Wohnen besonders alltägliche Themen. Ob Wohnraum, Gewerbe, Industrie oder Infrastruktur: Die Aufgaben und Leistungen der Stadt Erlangen sind vielfältig. Daher ist es wichtig, dass sich Bauwillige, Mieterinnen und Mieter, Eigenheimbesitzer sowie ansässige Unternehmen schnell und unbürokratisch informieren können. Hier finden Sie alles Wichtige zu Bestimmungen beim Bau, beim Wohnen zur Miete und im Eigenheim.
Service A-Z
Abfall; Entsorgung
Abfallentsorgung; Beantragung eines kommunalen Zuschusses
Abfallentsorgung; Beratung
Abfallgebühren; Bezahlung
Abfallwirtschaft; Informationen
Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung
Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns
Abgrabung; Beantragung einer Abgrabungsgenehmigung
Sie benötigen grundsätzlich eine Abgrabungsgenehmigung, um eine Abgrabung durchzuführen. Davon ausgenommen sind insbesondere kleinere Abgrabungen.
Abgrabung; Beantragung einer Teilabgrabungsgenehmigung
Sie können eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen, wenn Sie einen Abgrabungsantrag gestellt, aber noch keine Abgrabungsgenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Teile des Vorhabens bereits vorab eine Genehmigunge erhalten.
Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids
Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein.
Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
Abfall; Entsorgung
Abfallentsorgung; Beantragung eines kommunalen Zuschusses
Abfallentsorgung; Beratung
Abfallgebühren; Bezahlung
Abfallwirtschaft; Informationen
Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung
Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns
Abgrabung; Beantragung einer Abgrabungsgenehmigung
Sie benötigen grundsätzlich eine Abgrabungsgenehmigung, um eine Abgrabung durchzuführen. Davon ausgenommen sind insbesondere kleinere Abgrabungen.
Abgrabung; Beantragung einer Teilabgrabungsgenehmigung
Sie können eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen, wenn Sie einen Abgrabungsantrag gestellt, aber noch keine Abgrabungsgenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Teile des Vorhabens bereits vorab eine Genehmigunge erhalten.
Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids
Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein.
Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
Aktuelles
Bürgerentscheid Stadt-Umland-Bahn
Antworten auf wichtige Fragen.
Parken in Erlangen
Auf öffentlichen Parkplätzen in der Innenstadt betragen die Gebühren ab März in der ersten halben Stunde einen Euro. Für jede weitere Stunde werden 2,60 Euro pro Stunde fällig. Die Gebühr für den Großparkplatz liegt bei 1,50 Euro pro Stunde.
Beantragung einer Baustelle
Für alle Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist eine verkehrsrechtliche Anordnung für verkehrsregelnde Maßnahmen z. B. für Arbeiten im Straßenraum (wie die Beschilderung zur Sicherung einer Baustelle) nach § 45 Abs. 1 & 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantragen.
Fahrradstraßen in Erlangen
In Erlangen wurden bisher zehn Fahrradstraßen ausgewiesen, für die nun neue Leitlinien zur einheitliche Gestaltung verabschiedet wurden.
Bürgerentscheid Stadt-Umland-Bahn
Antworten auf wichtige Fragen.
Parken in Erlangen
Auf öffentlichen Parkplätzen in der Innenstadt betragen die Gebühren ab März in der ersten halben Stunde einen Euro. Für jede weitere Stunde werden 2,60 Euro pro Stunde fällig. Die Gebühr für den Großparkplatz liegt bei 1,50 Euro pro Stunde.
Beantragung einer Baustelle
Für alle Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist eine verkehrsrechtliche Anordnung für verkehrsregelnde Maßnahmen z. B. für Arbeiten im Straßenraum (wie die Beschilderung zur Sicherung einer Baustelle) nach § 45 Abs. 1 & 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantragen.
Fahrradstraßen in Erlangen
In Erlangen wurden bisher zehn Fahrradstraßen ausgewiesen, für die nun neue Leitlinien zur einheitliche Gestaltung verabschiedet wurden.