Gewässerschutz
Aufgabe der Unteren Wasserrechtsbehörde ist der Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers. Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel
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ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern,
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sie zum Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch im Interesse Einzelner zu nutzen,
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Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung zur erhalten oder zu schaffen,
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an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen,
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Gewässer, die sich in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, sollen in diesem Zustand erhalten bleiben und nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer sollen so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden.