Immissionsschutz
Der Immissionsschutz umfasst die Aufgabengebiete Lärmschutz, Luftreinhaltung, den Schutz gegen elektromagnetische Felder und Lichteinwirkungen. Zum Aufgabenbereich gehört auch das Schornsteinfegerwesen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Aufgabengebiet Immissionsschutz (untere Immissionsschutzbehörde) kümmern sich um immissionsschutzrechtliche Fragen in Betrieben und bei Anlagen öffentlich rechtlicher Betreiber. Die untere Immissionsschutzbehörde ist zuständig für die Genehmigung der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 4 BImSchG.
Wir befassen uns auch mit Anlagen von privaten Betreibern, soweit es sich um Anlagen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) handelt, z. B. Feuerungsanlagen.