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Fahrradstadt Erlangen

Text vorlesen Radwegbenutzungspflicht - Radwegbenutzungsrecht

Radwegbenutzungspflicht - Radwegbenutzungsrecht



Am 1. Oktober 1998 trat die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - die sogenannte Fahrradnovelle - in Kraft. Damit wurde den Straßenverkehrsbehörden auferlegt, die Benutzungspflicht von Radwegen aufzuheben, wenn die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand nicht zumutbar ist. Die nachstehenden Erläuterungen bzgl. der Radwegbenutzungspflicht- und des Radwegbenutzungsrechtes sind eine stark komprimierte Zusammenfassung der Bestimmungen.

Bei den für Radverkehr bestimmten Verkehrsflächen handelt es sich um

  • baulich von der Fahrbahn abgesetzte Radwege,
  • Radfahrstreifen, die mit einem Fahrbahnbegrenzungsstreifen von der Fahrbahn abgetrennt sind,
  • Gehwege, die vom Rad- und Fußgängerverkehr getrennt oder gemeinsam benutzt werden können.

Wann muss der Radweg benutzt werden?

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Radfahrer Radwege dann benutzen (Benutzungspflicht), wenn die jeweilige Fahrtrichtung eines Radweges mit unten dargestellten Verkehrszeichen gekennzeichnet ist.

Verkehrsschilder Fahrradweg

Wann darf der Gehweg mit dem Fahrrad benutzt werden?

Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen Gehwege benutzen. Dabei ist zu beachten, dass sie beim Überqueren der Fahrbahn absteigen müssen.

Andere Radfahrer dürfen Gehwege mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wenn diese mit den unteren Verkehrszeichen gekennzeichnet sind.

Verkehrsschild Gehweg

Wann darf zwischen Radweg und Straße gewählt werden?

Wenn Radwege nicht ausgeschildert sind, dürfen Radfahrer zwischen Radweg und Straße wählen. Es handelt sich dann um sogenannte "andere Radwege". Andere Radwege heben sich durch ihre Ausführung (rotes Pflaster o. ä.) vom Gehweg ab, sind nicht ausgeschildert und dürfen in Fahrtrichtung rechts benutzt werden. In Gegenrichtung dürfen andere Radwege ausnahmsweise dann benutzt werden, wenn dies mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" allein angezeigt wird.

Arten von anderen Radwegen:

  1. Fußgänger- und Fahrradbereich haben unterschiedliche Oberflächen
    (z. B. roter Belag Fahrradbereich und grauer Belag Fußgängerbereich)

  2. Fußgänger- und Fahrradbereich haben gleiche Oberfläche sind aber durch eine Linie getrennt und auf dem Fahrradstreifen ist ein Fahrradsymbol markiert


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