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Text vorlesen Arbeitslosengeld II - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

Arbeitslosengeld II - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes



Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?

Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen ab 15 Jahren bis zum Erreichen des Regelrenteneintrittsalters erhalten sowie die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft zusammen lebenden Personen.

Erwerbsfähig sind Sie, wenn Sie unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.
Trifft das auf Sie nicht zu, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem SGB XII – Sozialhilfe- beantragen.

Als mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammen lebende Personen werden insbesondere der Partner sowie minderjährige, unverheiratete und bedürftige Kinder bis zum 25. Lebensjahr berücksichtigt, diese erhalten ebenfalls Sozialgeld bzw. Arbeitslosengeld II.

Hilfebedürftig ist, wer seinen und den Lebensunterhalt der mit ihm zusammen lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.


Welche Leistungen sind vorgesehen?

Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen folgende Leistungen gewährt:

  • Pauschalierte Regelbedarfe. Die Regelbedarfe beinhalten insbesondere Leistungen für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwasser), Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und Teilnahme am kulturellen Leben. Unten können Sie die aktuellen Regelbedarfssätze abrufen.

  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen. Näheres zu den angemessenen Miethöhen in Erlangen erfahren Sie unter den Downloads.

  • Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, für Alleinerziehende, bei Behinderung, für kostenaufwändige Ernährung, bei dezentraler Warmwassererzeugung (z.B. durch Boiler) sowie im Einzelfall für unabweisbare laufende besondere Bedarfe

  • Leistungen für Erstausstattungen für Bekleidung, auch bei Schwangerschaft und Geburt; Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte sowie zur Anschaffung und Reparatur orthopädischer Schuhe und zur Reparatur oder Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen

  • Leistungen für Bildung und Teilhabe. Seit 01.01.2011 besteht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene während des Leistungsbezugs nach dem SGB II ein zusätzlicher Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Dazu gehören unter anderem Leistungen für Klassenfahrten, Übernahme von Kosten für das Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung und die Übernahme von Vereinsbeiträgen oder Kosten für den Musikunterricht. Um Leistungen für Bildung und Teilhabe zu erhalten, ist ein eigener Antrag erforderlich. Nähere Informationen hierzu sowie die hierfür erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie unten unter "Bildung und Teilhabe - Allgemeine Informationen".

  • Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Bezieher von Arbeitslosengeld II werden grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, wenn für sie nicht die Versicherung im Rahmen einer Familienversicherung möglich ist. Sie erhalten eine Krankenversichertenkarte und Leistungen direkt von der Krankenversicherung. Die Beiträge werden vom Jobcenter übernommen. Leistungsbezieher, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind, erhalten einen Zuschuss zu den Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung. Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden ebenfalls übernommen. Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld II können in der Rentenversicherung als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden. 

Wie kann ich die Leistungen erhalten?

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind antragsabhängig. Nur wer Arbeitslosengeld II beantragt, erhält Leistungen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück. Die Leistungen werden für einen im Bescheid festgelegten Zeitraum bewilligt. Danach ist eine erneute Antragstellung erforderlich.

Das Jobcenter der Stadt Erlangen ist zuständig für die Gewährung von Arbeitslosengeld II an Personen, die im Stadtgebiet von Erlangen wohnen. Sie finden die Mitarbeiter im 5. Stock im Rathaus. Der unten angefügten Tabelle können Sie entnehmen, welche/r Sachbearbeiter/in für Sie zuständig ist.

Zur erstmaligen Antragstellung bitten wir Sie persönlich im Jobcenter vorzusprechen. Im Rahmen des Erstgesprächs im Jobcenter werden Ihnen die notwendigen Antragsformulare ausgehändigt und es wird besprochen, welche Unterlagen in Ihrem Fall notwendig sind. 

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, vorab telefonisch einen Termin zur Antragsabgabe zu vereinbaren.

Weiterbewilligungsanträge sind rechtzeitig vor dem Ende des Bewilligungszeitraums abzugeben, damit eine nahtlose Weiterleistung möglich ist. Bitte beachten Sie, dass Sie rechtzeitig vor der Antragstellung einen Termin mit dem/r zuständigen Sachbearbeiter/in vereinbaren.
Für die Abgabe von Unterlagen stehen Ihnen die Briefkästen am Rathauseingang und im 5. Stock zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch die abweichenden Öffnungszeiten des Jobcenters.

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