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Text vorlesen Wohnberechtigungsbescheinigung (Allgemeine)

Wohnberechtigungsbescheinigung (Allgemeine)



Für Bürger der Stadt Erlangen besteht die Möglichkeit, bei der Abteilung Wohnungswesen eine Wohnberechtigungsbescheinigung für andere Städte in Bayern zu beantragen. In diesem Fall müssen Sie lediglich einen Antrag (siehe unten, Antragsgebühr zehn Euro) mit den erforderlichen Unterlagen bei der Abteilung Wohnungswesen abgeben, anhand deren Ihre Berechtigung geprüft wird. Bei Einhaltung der Voraussetzungen kann sofort eine allgemeine Wohnberechtigungsbescheinigung für die gewünschte Stadt ausgestellt werden und Sie können sich dort selbständig auf die Suche nach einer Sozialwohnung begeben. Bitte beachten Sie, dass zur Abgabe des Wohnungsantrages bzw. geforderter Unterlagen sowie für Beratung oder Nachfrage ein Termin erforderlich ist.

Eine allgemeine Wohnberechtigung kann jedoch nicht für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf ausgestellt werden. Aufgrund der in solchen Gebieten angespannten Wohnungsmarktsituation ist es notwendig, Kontakt mit der jeweiligen kreisfreien Stadt/dem jeweiligen Landratsamt aufzunehmen.

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