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Tierarzneimittel



Tierarzneimittel werden zur Behandlung von Nutz- und Heimtieren eingesetzt. Der Verkehr von Tierarzneimittel ist im Arzneimittelgesetz festgelegt. Dort gibt es zahlreiche Sonderregelungen, insbesondere für die Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen. Neben der Versorgung der Tiere mit Arzneimitteln muss nämlich gesichert sein, dass durch den Einsatz von Tierarzneimitteln dem Verbraucher von tierischen Lebensmitteln kein Schaden (z. B. durch Rückstände) entsteht.

Den Amtstierärzten obliegt die Überwachung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften bei Tierhaltern und Tierärzten.

Ansprechpartner für die Tierarzneimittelüberwachung ist das Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz. Telefon: 09131- 86-1725 oder per eMail: veterinaeramt@stadt.erlangen.de.



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