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Pflegeversicherung (SGB XI)



Die Pflegeversicherung als fünfte Säule der sozialen Absicherung in Deutschland mindert seit 1994 bzw. 1996 die Risiken bzw. Folgen der Pflegebedürftigkeit, insbesondere im Alter. Im Sozialgesetzbuch (SGB) XI werden der Begriff der Pflegebedürftigkeit, die Leistungsvoraussetzungen, die verschiedenen Leistungen und weiteres geregelt.

Zum 1.7.2008 trat das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft. Es bringt eine Erhöhung der Leistungen mit sich, sowohl für Pflegebedürftige, die zu Hause leben, als auch für die, die im Pflegeheim leben. Auch für Demenzkranke werden die Leistungen verbessert. Damit können demenzkranke Pflegebedürftige, die zu Hause leben und einen Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufe I haben, Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.

Weitere wichtige Neuerungen sind die gesetzliche Festschreibung des Anspruchs auf individuelle und umfassende Pflegeberatung sowie der Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit bis zu sechs Monaten („Pflegezeit“).

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