Parkplätze und Parkhäuser nach Bereichen
Parkzonen und Parkgebühren in Erlangen
Ab dem 1. Januar 2011 erhöhen sich die Parkgebühren. Die Stadt Erlangen erhebt in den Parkzonen 1, 2 und 3 folgende Gebühren:
Auszug aus der
VERORDNUNG DER STADT ERLANGEN ÜBER PARKGEBÜHREN (PARKGEBÜHRENORDNUNG)
§ 5 Parkgebühren
(1) Die Parkgebühren an Parkscheinautomaten betragen
a) in der Zone 1
0,50 Euro je angefangene 20 Minuten.
Für je weitere 10 Cent kann die Parkzeit um weitere 4 Minuten bis zur zulässigen Höchstparkdauer erweitert werden.
b) in der Zone 2
0,50 Euro je angefangene 25 Minuten.
Für je weitere 10 Cent kann die Parkzeit um weitere 5 Minuten bis zur zulässigen Höchstparkdauer erweitert werden.
c) in der Zone 3
0,25 Euro je angefangene 25 Minuten.
Für je weitere 10 Cent kann die Parkzeit um weitere 10 Minuten bis zur zulässigen Höchstparkdauer erweitert werden.
Die Höchstparkdauer ergibt sich aus den Hinweisen am jeweiligen Parkscheinautomaten.
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