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Bebauungsplanung



Was ist ein Bebauungsplan? 


Der Bebauungsplan ist eine städtische Satzung, die die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die Nutzung der Grundstücke enthält. Während der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Wirkung für den einzelnen Bürger entfaltet, sind die Festsetzungen eines Bebauungsplans für die Eigentümer und Verfügungsberechtigten der im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegenden Grundstücke rechtsverbindlich.

Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan beschränkt der Bebauungsplan sich auf einen kleinen Teil des Stadtgebietes. Dementsprechend sind die Festsetzungsmöglichkeiten in einem Bebauungsplan wesentlich umfangreicher als die Darstellungsmöglichkeiten im Flächennutzungsplan. Ein qualifizierter Bebauungsplan enthält mindestens Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung, zu den überbaubaren Grundstücksflächen und den örtlichen Verkehrsflächen.

Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Sofern er vom wirksamen Flächennutzungsplan abweicht, besteht die Möglichkeit der parallelen Aufstellung eines Bebauungsplans in den Fällen, in denen der Flächennutzungsplan an die neue Planung angepaßt werden muss.

Für die Fälle, in denen ein Investor ein Vorhaben umzusetzen beabsichtigt, bietet das Baugesetzbuch das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans ist strikt geregelt. Wichtige Verfahrensschritte sind neben der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange insbesondere die Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung. Ziel im Bebauungsplanverfahren ist es, Konflikte möglichst frühzeitig zu erkennen und einen gerechten Ausgleich der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander zu schaffen.

Der Bebauungsplan bildet die Entscheidungsgrundlage für das Bauaufsichtsamt im Baugenehmigungsverfahren. Ein Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
 

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