Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege bietet pflegebedürftigen Menschen vorübergehend (für maximal vier Wochen im Jahr) die Versorgung in einer stationären Einrichtung, wenn in dieser Zeit zu Hause keine Pflege möglich ist (z.B. weil die Angehörigen im Urlaub oder selbst krank sind). Pflegebedingte Aufwendungen in einer stationären Pflegeeinrichtung werden von den Pflegekassen mit jährlich bis zu 1.510 Euro übernommen. Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung müssen selbst getragen werden.
(Stand: 01.07.2010)
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