Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe
Obdachlosenfürsorge durch die Stadtverwaltung Erlangen
Unsere Aufgabe ist die Vermeidung drohender bzw. die Beseitigung von Obdachlosigkeit. Hierfür stehen der Stadt insgesamt ca 285 Unterkünfte (sog. Verfügungswohnung, darunter auch Gemeinschaftsunterkünfte) unterschiedlicher, zumeist jedoch einfachster Qualität zur Verfügung. Diese Wohnungen liegen vorwiegend in den Ortsteilen Bruck und Büchenbach, sind ansonsten aber über das gesamte Stadtgebiet verteilt.
Die Zuweisung in eine Verfügungswohnung ist in folgenden Fällen möglich:
- Akuter Verlust der bisherigen Wohnung (Brand, Wasserschaden etc.)
- Mittelbar bevorstehende oder tatsächliche Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher
- Anhängiges Räumungsverfahren bei Gericht (Räumungsklage)
- Fristlose Kündigung durch den Vermieter
- Individuelle Notlagen (Absprache mit den zuständigen Sachbearbeitern erforderlich)
Ein drohender Verlust der gegenwärtigen Wohnung kann bei rechtzeitiger Vorsprache u.U. noch vermieden werden, indem mögliche Problemlösungen aufgezeigt werden.
Eine Obdachlosenunterkunft kann nicht zur Verfügung gestellt werden, sofern der/dem Betroffenen die Anmietung einer Wohnung des freien Marktes oder einer Sozialwohnung (u. a. der GEWOBAU) aus eigenen Mitteln möglich ist. Wichtig ist, dass durch die Unterbringung in eine Obdachlosenwohnung kein privatrechtliches Mietverhältnis begründet wird.
Der Aufenthalt in einer Verfügungswohnung soll sich grundsätzlich nur über einen gewissen Zeitraum erstrecken. In bestimmten Fällen ist auch eine befristete Unterbringung möglich.
Für nähere Informationen steht Ihnen die Abteilung Wohnungswesen – Obdachlosenhilfe – zur Verfügung.