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Krankenhilfe stationär (Klinikkosten)



Ist jemand nicht krankenversichert, können auf Antrag die Kosten für die stationäre Behandlung im Krankenhaus übernommen werden.
Voraussetzung ist, dass der Hilfesuchende seinen Wohnsitz in Erlangen hat. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig.

Antragstellung

Liegt kein Notfall vor, ist der Antrag rechtzeitig vor der stationären Aufnahme vom Patienten im Sozialamt zu stellen.

Handelt es sich um eine Notfallbehandlung hat die aufnehmende Klinik unverzüglich die Aufnahme beim Sozialamt anzuzeigen und eine Kostenübernahmeerklärung anzufordern. Daneben muss der Patient, sobald es ihm möglich ist, einen Antrag beim Sozialamt stellen.

 

Notwendige Unterlagen

  • Kostenübernahmeantrag (Klinik)
  • Notfallbescheinigung (Klinik)
  • Entlassungsanzeige (Klinik)
  • Ausgefülltes Antragsformular nach SGB XII
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen
  • Ärztliches Attest über die Notwendigkeit der stationären Aufnahme, sofern kein Notfall vorliegt

 

Sonstiges

Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Rechtsgrundlage

§ 48 SGB XII, SGB V

Stand

01.04.2012

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