Sprungmarken

Link zur Startseite Link zur Seitenübersicht Link direkt zum Inhalt Link zu Impressum
Logo der Website erlangen.de, Link zur Startseite

Sprachauswahl

  • Navigation in Deutsch
  • Navigation in Englisch
  • Navigation in Französisch
  • Navigation in Spanisch
  • Navigation in Türkisch
  • Navigation in Russisch

Servicenavigation

Pfadnavigation

Subnavigation

Behördenwegweiser
:
:

Kontakt



W

Text vorlesen Wohnen für Menschen mit Behinderung

Wohnen für Menschen mit Behinderung



Verschiedene Hilfeleistungen sollen dem behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben in einer von ihm gewählten Wohnform ermöglichen. Dazu kann es notwendig sein, ihm bei der Beschaffung, beim Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer geeigneten Wohnung beratend oder finanziell zu helfen. Soweit finanzielle Hilfe erforderlich ist, ist diese abhängig vom Einkommen und Vermögen des behinderten Menschen. Die staatlichen und städtischen Förderprogramme zur Schaffung behindertengerechten Wohnraumes sowie die u.U. möglichen Leistungen der Pflegeversicherung sind auszuschöpfen.

Seit 1. Januar 2008 liegt die Zuständigkeit für diese Hilfeleistungen beim Bezirk Mittelfranken.

Rechtsgrundlage

§ 55 Abs. 2 Nrn 5 und 6

Stand

01.07.08



© Stadt Erlangen 2012
Diese Seite wird nicht gecached.
Onlineuser: 2665