Wohnen für Menschen mit Behinderung
Verschiedene Hilfeleistungen sollen dem behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben in einer von ihm gewählten Wohnform ermöglichen. Dazu kann es notwendig sein, ihm bei der Beschaffung, beim Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer geeigneten Wohnung beratend oder finanziell zu helfen. Soweit finanzielle Hilfe erforderlich ist, ist diese abhängig vom Einkommen und Vermögen des behinderten Menschen. Die staatlichen und städtischen Förderprogramme zur Schaffung behindertengerechten Wohnraumes sowie die u.U. möglichen Leistungen der Pflegeversicherung sind auszuschöpfen.
Seit 1. Januar 2008 liegt die Zuständigkeit für diese Hilfeleistungen beim Bezirk Mittelfranken.
Rechtsgrundlage
§ 55 Abs. 2 Nrn 5 und 6
Stand
01.07.08