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Weiterführung des Haushalts



Personen mit eigenem Hausstand können Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten, wenn sie alleinstehend sind oder keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann.
Die Leistungsberechtigten können zwischen einer privaten Hilfsperson oder einem Pflegedienst wählen.

Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ärztliches Attest über Notwendigkeit
  • Ausgefülltes Antragsformular mit Beiblatt zu den unterhaltspflichtigen Angehörigen
  • Einkommen (Rente, Arbeit)
  • aktuelle Miete
  • Nachweise über Vermögen
  • Versicherungen

 

Stand:

01.07.2008

Kontakt

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Datum: Samstag, 26. Mai 2012
URL:
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