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Übergeordnete Dienststelle

Wohnungsvermittlung, -bindung und einkommensorientierte Förderung(503-1)

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Tel
+49 (0) 9131 86-2870
Fax
+49 (0) 9131 86-2151

Adresse

Rathaus
Rathausplatz
91052 Erlangen
Etage/Raum: 419

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8 - 12 Uhr
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geschlossen
Do
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Fr
8 - 12 Uhr

Neues Projekt "Wohnen für Hilfe" gestartet

Ein neues Projekt startet im Sommer 2011: Wohnen für Hilfe. Dabei können Senioren, Alleinerziehende, Familien, Menschen mit Behinderung u.v.a. Wohnraum (Zimmer, Einliegerwohnung usw) den Studierenden vermieten. Der Clou: die Studierenden zahlen keine Miete, mit Ausnahme der Nebenkosten, sondern erbringen die klassische Grundmiete durch Mithilfe im Haushalt. Und da ist alles möglich: Gartenarbeiten, Einkaufen, Begleitung zu Arztbesuche, Nachhilfe für die Kinder u.v.m. So entsteht eine Art "Win Win-Situation". Der Wohnungseigentümer/Besitzer erhält Unterstützung im Haushalt, die er braucht. Der Student bekommt günstigen Wohnraum.

Einkommensgrenzen erhöht

Seit dem 1. Mai 2010 gelten neue Einkommensgrenzen bei der Berechtigung, eine öffentlich geförderte (Sozial)Wohnung zu beziehen. Darauf weist die städtische Abteilung Wohnungswesen hin. So darf ab dem neuen Monat zum Beispiel bei einem Einpersonenhaushalt nach Abzug einer Pauschale für Steuern und Versicherungen nicht mehr als 14.000 Euro (bisher 12.000 Euro) verdient werden. Bei einem Zweipersonenhaushalt liegt das Höchsteinkommen bei 22.000 Euro (18.000 Euro), bei einem Dreipersonenhaushalt mit einem Kind bei 27.000 Euro (22.600 Euro). In besonderen Lebenslagen wie Schwerbehinderung ab 50% und bei jungen Ehepaaren (beide Ehegatten nicht älter als 40 Jahre alt und seit dem Jahr der Eheschließung sind weniger als zehn Jahre vergangen) werden zusätzliche Freibeträge berücksichtigt.

Eine Beispielrechnung soll die Erhöhung der Einkommensgrenzen verdeutlichen. Ein junges Ehepaar beantragt eine Sozialwohnung. Zunächst wird das Höchsteinkommen für einen Zweipersonenhaushalt (22.000 Euro) angesetzt. Außerdem wird ein Freibetrag für jung Verheiratete (5.000 Euro) berücksichtigt. Die Eheleute dürfen daher max. 27.000 Euro verdienen. Zum Vergleich: Die bis 30. April geltende Einkommensgrenze beläuft sich auf 23.000 Euro.

Hintergrund. Im Bayerischen Wohnungsbindungsgesetz ist die zum Bezug einer öffentlich geförderte (Sozial)Wohnung zu berücksichtigende Einkommenshöhe festgelegt und wurde vom Bayerischen Landtag mit Wirkung zum 1. Mai 2010 erhöht. Die städtische Abteilung Wohnungswesen vermittelt alle öffentlich geförderten Wohnungen im Stadtgebiet und erteilt bei Berechtigung für bestimmte Wohnungen den erforderlichen Wohnberechtigungsschein. Derzeit werden über die Abteilung ca. 3.500 Sozialwohnungen „verwaltet", rund 1.400 Wohnungssuchende sind derzeit gemeldet. Zusätzliche Informationen erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den Rufnummern 862506, 862598 und 862870.

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