Gartenabfallaktion 2012 - Containerdienst
Hier die Termine für 2012
Frühjahr: 21. und 28. April
Herbst: 6., 13., 20. und 27. Oktober jeweils von 10.00 - 16.00 Uhr
Allgemeine Informationen
Gartenabfälle hat man oft mehr als der Komposthaufen oder die Biotonne vertragen. Diese Gartenabfälle kann man direkt an der Kompostierungsanlage anliefern aber auch noch auf anderen Wege "loswerden".
Im Frühjahr und Herbst werden zentral in den Stadtteilen Gartenabfallsammlungen durchgeführt. Hierfür stehen an bestimmten Standorten (siehe auch unten stehende Standortliste) Container bzw. Sammelfahrzeuge bereit.
Die Anlieferung beschränkt sich hierbei auf 1 m³ je Einzel-Anlieferung; bei größeren Mengen bitten wir Sie aus Kapazitätsgründen direkt an die Kompostierungsanlage zu fahren.
Die Ablagerung von Gartenabfällen und anderen Abfällen an den Standorten außerhalb der Gartenabfallsammlungen sind verboten und werden als "Wilde Müllablagerung" geahndet.

Gartenabfälle sind Grüngut wie z.B.
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Laub
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Rasenschnitt
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Hecken- und Baumschnitt
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Äste
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Stämme bis maximal 15 cm Durchmesser und 2 m Länge
Kein Gartenabfall ist
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Erdaushub
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Gartenerde
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Rottematerial oder fertiger Kompost
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Wurzelstöcke (die kostenpflichtige Abgabe ist direkt an der
Kompostierungsanlage möglich)
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Holz
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Steine
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Teichfolie, Plastik und andere Fremdstoffe
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Gartenmöbel, Grills
Es besteht ganzjährig die Möglichkeit Gartenabfälle auch an der Kompostierungsanlage, Neuenweiherstr. 11, abzugeben.
Neben der Gartenabfallsammlung und der Anlieferung an der Kompostierungsanlage können Sie auch einen
Gartenabfallcontainer bestellen
Der Gartencontainer hat 7,7 m³ Fassungsvermögen und kostet 80,- Euro. Diese Aufwandspauschale enthält den Transport und die Verwertung der Gartenabfälle. Wurzelstöcke müssen extra verrechnet werden.
Ideal ist ein Aufstellungsort im Grundstück (Garten, Garageneinfahrt); dort kann der Container auch ein paar Tage oder auch übers Wochenende stehen bleiben.
Ist eine Aufstellung nur an der Straße möglich, sollte der Container so kurz wie möglich vor Ort stehen.
Bei der Aufstellung der Gartencontainer auf öffentlichen Verkehrsflächen trägt der Auftraggeber die Verantwortung hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht und dem Vorliegen entsprechender verkehrsrechtlicher bzw. nutzungsrechtlicher Erlaubnisse
(Verkehrsaufsicht: Tel. 86-2940, -2118, -2582)
Gleiches gilt für mögliche Schäden am Grundstück, wenn der Auftraggeber ausdrücklich die Aufstellung und/oder das Befahren des Privatgrundstückes wünscht. In diesen Fällen wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
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