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Luftbild des Planungsgebietes 2011 

Aufnahme: Fa. Nürnbergluftbild

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Aktuelle Bebauungsplanverfahren

Text vorlesen 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. T248 und 8. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. T249

1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. T248 und 8. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. T249



- Wetterkreuz -

Aufstellung des 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. T 248 und 8. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. T 249 der Stadt Erlangen

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Erlangen hat in öffentlicher Sitzung am 17.01.2012 beschlossen, für das Gebiet zwischen BAB A 3, der Straße Wetterkreuz (Nordseite) und der B 4 das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. T 248 und 8. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. T 249 - Wetterkreuz- aufzustellen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wurde der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Kartengrundlage ist der Ausschnitt aus dem Liegenschaftskataster vom Dezember 2011.

Die Aufstellung des 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. T 248 und 8. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. T 249 - Wetterkreuz- erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Es wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB abzusehen ist.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Die Änderung der Bebauungspläne erfolgt mit dem Ziel, die städtebauliche Grundordnung herzustellen und einen „Trading-down-Effekt“ zu verhindern. Dazu sollen die Bebauungspläne um detaillierte Regelungen über die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von Gewerbebetrieben aller Art, insbesondere Bordellbetriebe, ergänzt werden. Des Weiteren werden Regelungen zur Umsetzung des Erlanger Städtebaulichen Einzelhandelskonzeptes (SEHK) getroffen.

1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. T248 und 8. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. T249 - Geltungsbereich

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