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Verwaltung(660)
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Adresse
Schuhstraße 40
91052 Erlangen
Etage/Raum: 117
Öffnungszeiten
Vollzug der Erschließungsbeitragssatzung
Im Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Satzung der Stadt Erlangen über die Erhebung des Erschließungsbeitrages nach dem Baugesetzbuch (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) werden für die erstmalige Herstellung der in § 127 Abs. 2 BauGB genannten Erschließungsanlagen Erschließungsbeiträge erhoben.
Vollzug der Straßenausbaubeitragssatzung
Für die Verbesserung und/oder Erneuerung bereits erstmalig hergestellter Erschließungsanlagen werden im Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Satzung für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages in der Stadt Erlangen (Straßenausbaubeitragssatzung – ABS) Straßenausbaubeiträge erhoben.
Dazu werden Auskünfte über die zur Abrechnung anstehenden Erschließungsanlagen und Straßenbaumaßnahmen, über die Höhe der zu erwartenden Beiträge und über die Beitragsermittlung und -verteilung erteilt.