Artenschutz
Zahlreiche wild lebende Tier- und Pflanzenarten sind heute weltweit in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht.
Dies liegt vor allem an der zunehmenden Zerstörung des Lebensraumes durch den Menschen, aber auch an der immer größer werdenden Nachfrage nach exotischen Haustieren.
Neben den allgemeinen Verboten der Störung wildlebender Tiere oder der Beeinträchtigung wildwachsender Pflanzen (entsprechende Regelungen enthält das Bayerische Naturschutzgesetz) sollen die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommens und des Bundesnaturschutzgesetzes einer Gefährdung noch konkreter entgegen wirken. Aus diesem Grund sind viele heimische Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume und Zufluchtsstätten besonders oder streng geschützt. Beeinträchtigungen und Störungen von Exemplaren dieser Arten sind nur dann zulässig, wenn die zuständige Naturschutzbehörde eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung von den entsprechenden Verboten erteilt hat. Dies gilt z.B. auch für die Entfernung von Hornissen- oder Schwalbennestern.
Streng geschützte Tiere und Pflanzen bzw. von diesen stammende Teile und Erzeugnisse dürfen nur verkauft werden, wenn das Umweltamt als Untere Naturschutzbehörde dies durch die Erteilung einer EU-Bescheinigung (früher: CITES-Bescheinigung) genehmigt hat. Hierunter fallen zum Beispiel Aras, Griechische Landschildkröten, Gegenstände aus Elfenbein und Krokodilleder sowie viele Pelze. Die im Einzelfall erforderlichen Beweismittel und Belege zur Herkunft und Kennzeichnung der Exemplare sollten vorab bei der Unteren Naturschutzbehörde erfragt werden. Für die Erteilung einer EU-Bescheinigung ist eine vom Verwaltungsaufwand abhängige Gebühr zu entrichten.
In jedem Falle muss der Besitz von besonders oder streng geschützten Arten beim Umweltamt binnen zwei Wochen nach Erwerb unter Vorlage von Kaufbelegen angezeigt werden (kostenfrei!). Für Züchter geschützter Tier- und Pflanzenarten gelten darüberhinausgehende Bestimmungen.
Wenn sie selbst bestimmen möchten, welchem (Natur-) Schutzstatus eine Tier- oder Pflanzenart unterliegt, benutzen sie die Suchmaschine des Bundesamtes für Naturschutz. Klicken sie auf das Wort WISIA, folgen Sie den weiteren Anweisungen und beachten Sie insbesondere die Fußnoten.