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Alkoholprobleme



Wann liegt ein Alkoholproblem vor?

Es wird zwischen den Begriffen schädlicher Gebrauch oder Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit unterschieden: Ein Missbrauch liegt bereits dann vor, wenn der Konsum von Alkohol zu psychischen, körperlichen oder sozialen Folgeschäden führt, wenn also zum Beispiel die Beziehung durch den Alkoholkonsum eines Partners leidet, die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist, ein Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer vorliegt oder wenn eine schwangere Frau Alkohol konsumiert.

Alkoholabhängigkeit ist eine fest definierte Krankheit und wird durch das Vorliegen bestimmter Krankheitskriterien bestimmt, diese sind: der starke Wunsch oder Zwang zu trinken, verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Konsums, Entzugserscheinungen, Toleranzveränderung, Vernachlässigung anderer Interessen und Konsum trotz des Wissens um schädliche Folgen.

Es gibt verschiedene Formen von Abhängigkeit, man muss durchaus nicht ständig betrunken sein, um die Kriterien einer Abhängigkeit zu erfüllen. Für viele Betroffene sind Trinkpausen noch möglich. Ein in jüngster Zeit häufiger auftretendes Problem ist das sogenannte "Binge-Drinking" oder "Komasaufen", das gehäuft von jungen und sehr jungen Menschen praktiziert wird. Hier werden innerhalb kurzer Zeit sehr große Mengen Alkohol getrunken, was zu lebensgefährdeten Situationen führen kann und im weiteren Verlauf eine lebenslange Alkoholkrankheit nach sich ziehen kann.

Die städtische Drogen- und Suchtberatungsstelle ist für all die Menschen da, die in irgendeiner Weise mit Alkoholproblemen zu tun haben:

  • Personen, die selbst ein Problem mit dem Trinken haben.
  • Angehörige und Freunde von Betroffenen, die oft in einer sehr schweren Lebenssituation stecken und sich hilflos gegenüber dem Problem fühlen und nicht wissen, was sie tun sollen.
  • Kollegen und Vorgesetzte, die am Arbeitsplatz mit dem Problem Alkohol konfrontiert werden und die nicht wissen, wie sie bei (oft nur vermuteten) Alkoholproblemen reagieren sollen.
  • Lehrer, die sich Sorgen um die Trinkgewohnheiten ihrer Schüler machen.
  • Betreuer in verschiedenen Institutionen.

Die Beratung ist kostenfrei und überregional, d.h. Sie müssen nicht in der Stadt Erlangen oder im Landkreis wohnen, um beraten werden zu können. Die Vertraulichkeit der Gespräche ist zugesichert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Sie können sich telefonisch beraten lassen, oder in einem persönlichen Beratungsgespräch ein offenes Ohr finden. Oft ist es notwendig, eine längerfristige begleitende Beratung durchzuführen, um einen Veränderungsprozess einzuleiten. Falls dies notwendig ist, übernehmen wir die Vermittlung in eine stationäre Langzeittherapie oder die Durchführung einer ambulanten Rehabilitationsbehandlung.

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