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Text vorlesen Gefährliche Tiere

Gefährliche Tiere



Auskunft erteilt Herr Buder, Tel. 86-2495

Wer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art im Stadtgebiet halten will, bedarf der Erlaubnis des Ordnungsamtes.

Eine Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn

  • der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Haltung des Tieres nachweist,
  • gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und
  • Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz

    nicht entgegenstehen.

Gefährliche Tiere einer wildlebenden Art sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigenen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann. Gefährliche Tiere sind beispielsweise große Raubtiere (Löwen, Tiger, Bären etc.), Würge-, Gift - und Riesenschlangen, tropische Giftspinnen, giftige tropische Skorpione.

Weiterführende Informationen



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