Meldebescheinigungen - "rund um die Uhr" !
Beschreibung
Meldebescheinigungen (Aufenthaltsbescheinigungen) sind Auszüge aus dem örtlichen Melderegister.
Inhalt, Gebühr und mögliche Antragswege hängen von dem Verwendungszweck der gewünschten Bescheinigung ab.
Sollten Sie in Erlangen noch nicht gemeldet sein, folgen Sie bitte zunächst unseren Hinweisen auf der Seite "Anmeldung (Wohnung)".
Folgende Bescheinigungen erhalten Sie in der Abteilung Allgemeine Bürgerdienste und Wahlen im Rathaus-Erdgeschoss (Kontakt nebenstehend) oder "rund um die Uhr" mittels unseres eDienstes.
Bitte beachten! Aufgrund von Wartungsarbeiten steht die Online-Bezahlung vom Samstag, 11.02., 6 Uhr bis Sonntag, 12.02.2012, ca. 14 Uhr nicht zur Verfügung.
Hinweis: Mit der Abwicklung des eDienstes haben wir die Fa. komuna GmbH, Wallerstraße 2, 84032 Altdorf, beauftragt. Es entstehen für Sie dadurch keine zusätzlichen Kosten. Ihre Daten werden uns mit 128-bit Verschlüsselungstechnik sicher übermittelt. Die Firma komuna wird von uns als vertrauenswürdig eingestuft. Für die Vereinnahmung der Gebühr setzen wir das Elektronische Lastschriftverfahren für Behörden ELBe® ein. Ergänzende Datenschutz- und Sicherheitshinweise erhalten Sie im Rahmen der Anwendung.
Wichtig ist, dass Sie uns den konkreten Verwendungszweck für die gewünschte Bescheinigung mitteilen:
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Meldebescheinigung für private Zwecke (z. B. für die Eröffnung eines Bankkontos etc.)
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Meldebescheinigung für behördliche Zwecke (z. B. eine Haushaltsbescheinigung für die Kindergeldkasse, eine Meldebescheinigung zur Vorlage bei der ZVS, der UNI oder für ausländische Behörden zur Passbeantragung)
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Meldebescheinigung als Aufenthaltsbescheinigung zur Anmeldung der Eheschließung bei einem auswärtigen Standesamt (heiraten Sie dagegen in Erlangen, erstellt das Erlanger Standesamt diesen Nachweis selbst)
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Meldebescheinigung für eine private Rentenversicherung oder Versorgungseinrichtung
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Steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder unter 18 Jahren
Folgende Bescheinigungen erhalten Sie nur vor Ort in der Abteilung Allgemeine Bürgerdienste und Wahlen im Rathaus-Erdgeschoss (Kontakt nebenstehend) und können nicht über eDienste beantragt werden:
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Lebensbescheinigung oder Meldebescheinigung für die gesetzliche Rentenversicherung bzw. Pflegeversicherung
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Meldebescheinigung zum Nachweis von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung
Bitte beachten Sie darüber hinaus noch folgende Sonderzuständigkeiten:
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Die Bestätigung Ihrer Personendaten im Antrag auf Kontenklärung für die gesetzliche Rentenversicherung (Formular V 100) erhalten Sie gebührenfrei in der Abteilung Sozialversicherungsangelegenheiten im 2. OG des Rathauses (Telefonkontakt nebenstehend)
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Ebenso die Bestätigung der Übereinstimmung Ihrer Kopien mit den vorgelegten Originalunterlagen (z. B. Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Zeugnisse) für gesetzliche Rentenzwecke
Fristen
Alle Bescheinigungen können bei persönlicher Antragstellung sofort mitgenommen werden. Ein Formular ist nicht erforderlich. Die Bearbeitung über Internet dauert in der Regel 3 Werktage.
Erforderliche Unterlagen bei Vorsprache
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Personalausweis oder Reisepass
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ggf. Vollmacht (sowie Personaldokumente des Bevollmächtigten und des Bevollmächtigenden)
Kosten
5 Euro (Bescheinigungen für die gesetzliche Renten- und Pflegeversicherung sowie die steuerliche Lebensbescheinigung sind gebührenfrei)
Rechtsgrundlagen
MeldeG
Dienstleistungen der Stadt