Reisepass
Sie möchten wissen, ob Ihr beantragter Reisepass zur Abholung bereit liegt ? Online-Service "abholfertige Personaldokumente" (siehe link unten)!
Beschreibung
- Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen Personalausweis oder Reisepass besitzen.
- Die Beantragung ist grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung möglich.
- Ein Reisepass wird bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr für 10 Jahre ausgestellt.
- Eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Für Vielreisende bieten wir einen Reisepass mit 48 Seiten an.
- Über Einreisebestimmungen anderer Staaten informiert das Auswärtige Amt (siehe link unten).
Fristen
- Für die Herstellung eines Reisepasses benötigt die Bundesdruckerei in der Regel ca. 3 - 4 Wochen.
Ob Ihr beantragter Reisepass schon von der Bundesdruckerei hergestellt wurde und zur Abholung bei uns bereit liegt, erfahren Sie auf unserer Seite "Abholfertige Personaldokumente" (siehe link unten).
- In eiligen Fällen können Sie einen Reisepass mit EXPRESS bestellen. Bei Beantragung bis 11.00 Uhr erhalten Sie das Dokument innerhalb von 2 Werktagen.
Erforderliche Unterlagen
- Für die Beantragung ist persönliches Erscheinen erforderlich.
- Der Antrag wird am Serviceschalter für Sie gedruckt; ein Formular ist nicht erforderlich.
- Bitte bringen Sie ein Lichtbild mit, das nicht älter als ein halbes Jahr ist. Wie das Bild beschaffen sein muss, erfahren Sie auf den Seiten der Bundesdruckerei (siehe link unten). Wenn Sie in Eilfällen neben dem Reisepass auch einen vorläufigen Reisepass beantragen, benötigen wir zwei Lichtbilder.
- Zur Feststellung Ihrer Identität bringen Sie bitte Ihren alten (ggf. abgelaufenen) Reisepass oder Personalausweis mit; bei Erstanträgen den Kinderreisepass.
- Zur Überprüfung der Namensführung bitte die letzte Personenstandsurkunde vorlegen, sofern dies nicht bei Ihrer Anmeldung bereits geschehen ist. Je nach Familienstand ist dies:
bei Ledigen: die Geburtsurkunde
bei Verheirateten: die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
bei Verwitweten: die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten.
- Der Verlust oder Diebstahl eines gültigen Reisepasses ist schriftlich anzuzeigen. Sofern die Anzeige bereits bei der Polizei erfolgt ist, bitte das Duplikat mitbringen.
- Wird der Reisepass vor dem 18. Lebensjahr beantragt, ist die schriftliche Zustimmung eines Sorgeberechtigten erforderlich.
- Bei der Abholung: Bitte legen Sie den Abholschein und ggf. den alten Reisepass zur Entwertung vor. Die Abholung ist auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten , der sich ausweisen muss, möglich. Die Vollmacht können Sie mit Hilfe des Abholscheins erteilen.
Kosten
- Personen unter 24 Jahre: Standard 37,50 €
EXPRESS innerhalb von 2 Werktagen: 69,50 €
48 Seiten für Vielreisende: 59,50 €
48 Seiten für Vielreisende und EXPRESS: 91,50 €
- Personen über 24 Jahre: Standard 59,--€
EXPRESS innerhalb von 2 Werktagen: 91,--€
48 Seiten für Vielreisende: 81,--€
48 Seiten für Vielreisende und EXPRESS: 113 €
Rechtsgrundlagen
Passgesetz
Dienstleistungen der Stadt