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Schwerbehindertenanerkennung und Parkerleichterung
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellt auf Antrag das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung (GdB) sowie u. U. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen (z. B. Parkerleichterungen) fest.


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