Speisereste aus dem Gewerbe
Speisereste, "überlagerte Lebensmittel" und Bioabfälle aus Gewerbebetrieben (z. B. Gaststätten, Kantinen, Lebensmittelgeschäfte)
Bei der Entsorgung von organischen Abfällen werden zwei Arten unterschieden:
- Abfälle ohne tierische Bestandteile (z.B. Obst, Gemüse, Pflanzen, Papierservietten usw. ); diese eignen sich gut für die Kompostierung und somit für die Entsorgung in der Biotonne.
- Abfälle mit tierischen Bestandteilen; z.B. gekochte Speisereste, überlagerte Lebensmittel, Tierkörperteile müssen nach dem tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz über zugelassene Firmen oder eine Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden.
Weitere Infos zur Entsorgung von Bioabfällen entnehmen Sie bitte den anderen, unten genannten Artikeln.
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