Sprungmarken

Link zur Startseite Link zur Seitenübersicht Link direkt zum Inhalt Link zu Impressum
Logo der Website erlangen.de, Link zur Startseite

Sprachauswahl

  • Navigation in Deutsch
  • Navigation in Englisch
  • Navigation in Französisch
  • Navigation in Spanisch
  • Navigation in Türkisch
  • Navigation in Russisch

Servicenavigation

Pfadnavigation

Subnavigation

Behördenwegweiser
:
:

Kontakt



S

Text vorlesen Speisereste aus dem Gewerbe

Speisereste aus dem Gewerbe



Speisereste, "überlagerte Lebensmittel" und Bioabfälle aus Gewerbebetrieben (z. B. Gaststätten, Kantinen, Lebensmittelgeschäfte)

Bei der Entsorgung von organischen Abfällen werden zwei Arten unterschieden:

  • Abfälle ohne tierische Bestandteile (z.B. Obst, Gemüse, Pflanzen, Papierservietten usw. ); diese eignen sich gut für die Kompostierung und somit für die Entsorgung in der Biotonne.
  • Abfälle mit tierischen Bestandteilen; z.B. gekochte Speisereste, überlagerte Lebensmittel, Tierkörperteile müssen nach dem tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz über zugelassene Firmen oder eine Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden.

Weitere Infos zur Entsorgung von Bioabfällen entnehmen Sie bitte den anderen, unten genannten Artikeln.

 

Dienstleistungen der Stadt

Weiterführende Informationen

eDienste und Anwendungen



© Stadt Erlangen 2012
Diese Seite wird nicht gecached.
Onlineuser: 20351