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Sanierungsgebiet



Ein Sanierungsgebiet wird durch eine Sanierungssatzung förmlich festgelegt.

Die gesetzliche Grundlage findet sich im Baugesetzbuch (Besonderes Städtebaurecht). Die Stadt hat hier die Möglichkeit, gestalterisch, planerisch und finanziell speziell auf die Bedürfnisse des Gebietes eingehen zu können.

In Erlangen gibt es derzeit drei Sanierungsgebiete.

Diese sind das

  • Sanierungsgebiet V
  • Sanierungsgebiet „Nördliche Altstadt"
  • Sanierungsgebiet „Erlanger Neustadt und Quartier Lorlebergplatz“

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