Schwangerschaftskonfliktberatung
Wenn Sie durch Ihre Schwangerschaft in schwerwiegende Konflikte kommen und einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, bieten wir fachkundige Beratung und Hilfe an, um alle Gesichtspunkte für diese weitreichende und verantwortungsvolle Entscheidung überdenken zu können. Sie erhalten die nach Sachlage erforderlichen medizinischen, sozialen und juristischen Informationen sowie das Angebot einer Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen, z.B. bei der Wohnungssuche, der Suche nach Betreuungsmöglichkeiten für das Kind oder bei der Fortsetzung Ihrer Ausbildung.
Die Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch, der höchstens bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich wäre, ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 219 StGB und § 5 SchKG). Wir sind berechtigt, Ihnen den Beratungsnachweis auszustellen, der zu einem Schwangerschaftsabbruch notwendig ist. Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens, ist ergebnisoffen zu führen und respektiert Ihre persönliche Lebenssituation und Entscheidung. Die Beratung ist kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht. Sie kann auf Wunsch auch anonym durchgeführt werden. Zur Ausstellung einer Beratungsbescheinigung werden allerdings Ihre Personalien benötigt. Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem möglichen Termin des Abbruchs müssen mindestens 3 ganze Tage liegen. Bei medizinischer oder kriminologischer Indikation entfällt die Beratungsverpflichtung. Wir bieten Ihnen aber auch hier Beratung und Hilfestellung an.
- Ihre Anmeldung erfolgt telefonisch oder persönlich in der Beratungsstelle.
- Ihr Termin wird in der Regel individuell vereinbart. Soweit möglich, wird auf Ihren Terminwunsch eingegangen.
- In Krisensituationen wird versucht, Ihnen umgehend Hilfe anzubieten.
- Zum Gespräch können Sie allein, in Begleitung Ihres Partners oder einer anderen Vertrauensperson kommen.