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Text vorlesen Ummeldung (Wohnung)

Ummeldung (Wohnung)



Beschreibung

Nur wenn Sie innerhalb Erlangens umziehen, handelt es sich nach den melderechtlichen Vorschriften um eine Ummeldung. Bei Zuzügen von außerhalb ist eine Anmeldung erforderlich (siehe Dienstleistungen unten).

Da wir im Falle Ihres Umzuges innerhalb Erlangens ihre Daten schon gespeichert haben, drucken wir den Ummeldeschein bei Ihrem Besuch im Amt für Sie gerne aus, so dass Sie nur unterschreiben müssen. Sie benötigen also kein Formular.

Eine vorzeitige Ummeldung ist in der Regel nicht sinnvoll, da Ausweis- und Fahrzeugpapiere nicht im Vorhinein geändert werden können. Bewohner- parkausweise werden ggf. auch erst nach dem Wohnungswechsel ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass Ummeldungen von Kindern unter 16 Jahren von mindestens einem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben sind. In Zweifelsfällen kann die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder die Unterschriften beider Elternteile erforderlich sein.

Sollte Ihnen der Besuch im Bürgeramt innerhalb einer Woche nach Bezug der neuen Wohnung nicht möglich sein, senden Sie bitte zumindest den mit Hilfe unseres eDienstes (siehe unten) ausgedruckten und unterschriebenen Meldeschein mit einer Ausweiskopie per Post. Wir bestätigen Ihnen dann Ihre Ummeldung ebenfalls auf dem Postweg. Versäumen Sie es in diesem Fall bitte nicht, Ihre Personaldokumente und Fahrzeugpapiere bei einem späteren Besuch im Rathaus umschreiben zu lassen. Sie können alternativ auch einen Boten beauftragen, Ihr unterschriebenes Meldeformular und Ihren Ausweis bei uns vorzulegen.

Fristen

Die Ummeldung ist innerhalb einer Woche nach dem Wohnungswechsel erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • übrigens: das Bürgeramt hat auch die Funktion der Kfz-Zulassungsstelle! Bringen Sie deshalb bitte auch Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (=Kfz-Schein) zur Änderung der Adresse  mit.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Meldegesetz

Dienstleistungen der Stadt

eDienste und Anwendungen



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