Sprungmarken

Link zur Startseite Link zur Seitenübersicht Link direkt zum Inhalt Link zu Impressum
Logo der Website erlangen.de, Link zur Startseite

Sprachauswahl

  • Navigation in Deutsch
  • Navigation in Englisch
  • Navigation in Französisch
  • Navigation in Spanisch
  • Navigation in Türkisch
  • Navigation in Russisch

Servicenavigation

Pfadnavigation

Subnavigation

Behördenwegweiser
:
:

Kontakt



W

Text vorlesen Freiwilliger Wehrdienst

Freiwilliger Wehrdienst



Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten (§ 54 des Wehrpflichtgesetzes).

Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung über diesen freiwilligen Wehrdienst informieren kann, erhält es im Oktober 2011 auf Grundlage geänderter melderechtlicher Bestimmungen Daten aus den örtlichen Melderegistern.

Übermittelt werden nur Familiename, Vornamen und gegenwärtige Anschrift von Deutschen, die im nächsten Jahr volljährig werden. Gleichwohl haben Betroffene das Recht, dieser Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden.

Sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, können Sie zur Beantragung der Datenübermittlungssperre unseren eDienst (siehe unten) nutzen. Nach der Dateneingabe wird Ihr Antrag elektronisch an uns versandt. Bis zur Umsetzung der ID-Funktionalität des neuen Personalausweises benötigen wir den Antrag zusätzlich auch noch in Schriftform mit Ihrer Unterschrift per Post oder Fax.

Für die Eintragung einer Sperre bei Kindern unter 16 Jahre setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Kontakt nebenstehend).

Falls der Datenübermittlung nicht bis spätestens 30. September 2011 widersprochen wurde, werden die genannten Daten weitergeben.

Links

eDienste und Anwendungen



© Stadt Erlangen 2012
Diese Seite wird nicht gecached.
Onlineuser: 23996