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Text vorlesen Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung oder Auflösung der Ehe

Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung oder Auflösung der Ehe



Beschreibung

Sofern Sie Ihren Familiennamen bzw. Ehenamen verändern wollen, ist dies nur in bestimmten Fällen und nur in bestimmten Kombinationen möglich. Bitte setzen Sie sich mit uns hinsichtlich einer umfassenden Beratung in Verbindung

Fristen

Geben Sie hier die Fristen ein.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelle, beglaubigte Abschrift aus Ihrem Familienbuch mit dem Auflösungsvermerk Ihrer Ehe, falls das Familienbuch nicht in Erlangen geführt wird
  • oder Heiratsurkunde im Original
  • bei Urkunden in ausländischer Sprache ist jeweils eine Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich 

Kosten

Die Gebühr für eine namensrechtliche Erklärung beträgt 17,-- €.

Sollten Sie eine aktuelle Abschrift aus dem Familienbuch wünschen, beträgt die Gebühr dafür 8,-- €.

 



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