Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung oder Auflösung der Ehe
Beschreibung
Sofern Sie Ihren Familiennamen bzw. Ehenamen verändern wollen, ist dies nur in bestimmten Fällen und nur in bestimmten Kombinationen möglich. Bitte setzen Sie sich mit uns hinsichtlich einer umfassenden Beratung in Verbindung
Fristen
Geben Sie hier die Fristen ein.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle, beglaubigte Abschrift aus Ihrem Familienbuch mit dem Auflösungsvermerk Ihrer Ehe, falls das Familienbuch nicht in Erlangen geführt wird
- oder Heiratsurkunde im Original
- bei Urkunden in ausländischer Sprache ist jeweils eine Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich
Kosten
Die Gebühr für eine namensrechtliche Erklärung beträgt 17,-- €.
Sollten Sie eine aktuelle Abschrift aus dem Familienbuch wünschen, beträgt die Gebühr dafür 8,-- €.