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Google Street View



Die Bayerische Staatsregierung hat der Regierung von Mittelfranken die Aufgaben der Aufsicht über den Datenschutz im privaten Bereich bayernweit übertragen. Google Street View gehört zum privaten Bereich.

Weitere Informationen zu Google Street View können Sie deshalb beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken oder auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

 

Was ist Google Street View?

"Street View" ist ein Internetdienst des Unternehmens Google Inc. (USA), bei dem Panoramabilder von Straßen online gestellt werden. Die hierfür benötigten Aufnahmen werden mit Hilfe spezieller Fahrzeuge gefertigt, die eine Kamera auf dem Dach montiert haben.

Nach Informationen des Unternehmens Google Inc. soll die Anwendung "Street View" des Kartendienstes Google Maps für Deutschland noch in diesem Jahr online gehen.

Wo sind die Fahrzeuge unterwegs?

Informationen zu den jeweils aktuellen Aufnahmeorten veröffentlicht Google im Internet unter http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/. ("Wo werden in Deutschland die nächsten Fotoaufnahmen gemacht?").

 

Welche Möglichkeiten haben Sie, den Abbildungen zu widersprechen?


Sie können gegen die Abbildung des Ihnen gehörenden oder von Ihnen bewohnten Gebäudes und Grundstückes sowie gegen die Abbildung Ihrer Person oder Ihres Fahrzeugs Widerspruch einlegen.

Widerspruch kann jederzeit - auch noch nach der Veröffentlichung - eingelegt werden.

Google wird auf den Widerspruch hin die betreffenden Objekte unkenntlich machen.

Sie müssen dabei drei Situationen unterscheiden:

1.) Sie haben bereits Widerspruch eingelegt.

Sie müssen nichts mehr unternehmen. Google wird das Objekt, auf das sich Ihr Widerspruch bezieht, vor der Veröffentlichung unkenntlich machen. In Einzelfällen kommt es vor, dass Google um ergänzende Beschreibung bittet.

 

2.) Sie haben noch keinen Widerspruch eingelegt, möchten aber erreichen, dass Google das von Ihnen angesprochene Objekt noch vor der Veröffentlichung unkenntlich macht.

Sie haben folgende Möglichkeiten:

2.1)  Sie können schriftlich Widerspruch einlegen.

Der Widerspruch ist an folgende Adresse zu richten:

Google Germany GmbH
betr.: Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg

per E-Mail:  streetview-deutschland@google.com

Zur Identifizierung sollten im Widerspruchsschreiben die betroffenen Gebäude und Grundstücke mit Adresse benannt und anhand markanter Merkmale näher beschrieben werden. Entsprechendes gilt für die Abbildung von Personen oder KfZ.

Google hat die Widerrufsfrist gegen Bilder auf Street View von vier auf acht Wochen angehoben. Damit bleibt Bürgern Zeit bis zum 15. Oktober 2010 um 24 Uhr, Aufnahmen ihrer Häuser aus dem Straßen-Dienst löschen zu lassen.

Eine Formulierungshilfe für einen Widerspruch gegen Veröffentlichungen durch den Internetdienst "Google Street View" finden Sie hier (Word-Dokumente):


Formulierungsvorschlag Widerspruch Gebäude/Grundstücke
Formulierungsvorschlag Widerspruch Personen
Formulierungsvorschlag Widerspruch Fahrzeuge

2.2)  Sie können Ihren Widerspruch auch auf elektronischem Weg unter Benutzung des von Google zur Verfügung gestellten Online-Tools einlegen.

Auf diese Weise können Sie nur den Gebäude- und Grundstücksansichten widersprechen.

Bezüglich der Städte München und Nürnberg läuft die Frist bis 15.09.2010.
Für die anderen bayerischen Städte werden die zu beachtenden Fristen noch bekannt gemacht.

 

Sie können auch in Zukunft noch Widerspruch einlegen!

Nach Freischaltung der Bilder können alle Widersprüche sowohl schriftlich als auch online über die Funktion "Probleme melden" in Google Street View erhoben werden.

 



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