Definition
Horte sind Kindertagesstätten, in denen schulpflichtige Kinder vorrangig von der ersten bis zur vierten Klasse pädagogisch betreut werden.
Die Horte sind ein familienergänzendes Angebot der Jugendhilfe zur Betreuung, Bildung und Erziehung von Schulkindern.
Die Gestaltung des Tagesablaufes richtet sich nach der Konzeption des jeweiligen Hortes. Schwerpunkte bilden:
die Betreuung und Unterstützung der Kinder bei den Hausaufgaben, die sinnvolle Freizeitgestaltung; dazu gehören u. a. die sozialen Erfahrungen in der Gruppe sowie Angebote zu kreativem Tun und das Angebot eines qualitativ möglichst hochwertigen warmen Mittagessens.