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Sondereinrichtungen

Text vorlesen Zugang zu Fördereinrichtungen

Zugang zu Fördereinrichtungen



Die Notwendigkeit / den Sinn der Förderung Ihres Kindes in einer Sondereinrichtung sollten Sie zunächst mit Fachleuten erörtern. Im Jugendamt stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

  • die Jugend- und Familienberatung sowie
  • die Sozialen Dienste

Das Sachgebiet Spiel- und Lernstuben des Jugendamtes kann Ihnen speziell zu diesen Einrichtungsarten Auskunft geben .

Nach Beratung 

  • durch einen Kinderarzt
  • in einer psychotherapeutischen Praxis
  • in der Jugend- und Familienberatungsstelle oder 
  • beim Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes

wird man Sie im Bedarfsfall gezielt an die geeignete/n Einrichtung/en verweisen - eine "freie Auswahl" wie bei einem (Regel-)Kindergarten ist daher nicht möglich. Deshalb finden Sie hier auch KEINE Liste der schulvorbereitenden Einrichtungen (SVEs) und heilpädagogischen Tagesstätten (HPTs).   

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