Schulen
Kinder und Jugendliche mit Behinderung unterliegen wie nichtbehinderte Kinder und Jugendliche der allgemeinbildenden Schulpflicht.
Örtliche Ämter stellen auf Antrag der Erziehungsberechtigten oftmals entsprechende Mittel für "assistierende Hilfe" zur Verfügung. Schulbegleitung und integrative Einzelbetreuung in der Schule sind einige der möglichen schulischen Hilfen.
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Behinderung eine sonderpädagogische Förderung benötigen, besuchen - wenn sie nicht in Integrationsklassen oder anderen Integrationsmaßnahmen der allgemeinen Schulen unterrichtet werden - eine Förderschule.