Ausbildung, Studium und Beruf
Schwerbehindertenvertretung
Rechte am Arbeitsplatz
In Betrieben mit mindestens 5 schwerbehinderten Beschäftigten ist eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen. Die Aufgabe dieser Vertretung ist, die Einhaltung der besonderen Vorschriften für schwerbehinderte Menschen zu überwachen, deren Eingliederung zu fördern und ihnen helfend und beratend zur Seite zu stehen.