Feinstaubplaketten Kfz
Beschreibung
Die seit dem 1. März 2007 geltende Feinstaub-Verordnung verpflichtet Städte und Gemeinden auf Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung können die Straßenverkehrsämter besonders gekennzeichnete Umweltzonen einrichten. In diese Umweltzonen dürfen dann nur noch Kraftfahrzeuge einfahren, die nach der Kennzeichnungsverordnung je nach ihrer Umweltfreundlichkeit mit einer grünen, gelben oder roten Plakette gekennzeichnet sind.
Für die Zuteilung der unterschiedlichen Plaketten ist der Emissionsklassenschlüssel nach Ziffer 1 des alten Fahrzeugscheines bzw. Nr. 14.1 der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I maßgeblich.
Die Plaketten sind überall dort erhältlich, wo Haupt- und Abgasuntersuchungen für Kraftfahrzeuge durchgeführt werden (z.B. TÜV, Dekra). Sie können auch im Bürgeramt am Informationstresen im Rathaus-Foyer erworben werden. Das Bürgeramt erhebt dafür eine Gebühr von 5 Euro.
Das Befahren von Umweltzonen ohne Plakette wird mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Welche Plakette für Ihr Fahrzeug erteilt wird, können Sie mit Hilfe des unten genannten links online ermitteln.
Erforderliche Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I
Kosten
5 Euro
Rechtsgrundlagen
35. BImSchV
Stand
01.01.2008
Feinstaubplaketten - Welche Plakette bekommt mein Fahrzeug? (Online-Auskunft DEKRA)
http://www.dekra.de/dekra/feinstaub/