Die Schulanmeldung findet statt am
Samstag, dem 20. März 2010.
Den Zeitraum legt die Schule fest.
Die Grundschulen hängen wie bisher in den Kindergärten Terminlisten für die Schnupper-stunden aus, in die sich Eltern für eine bestimmte Uhrzeit eintragen. Kinder, die Kinder-tagesstätten außerhalb des Schulsprengels besuchen, erhalten im Sekretariat der für sie zuständigen Grundschule einen Termin.
Die Schulanmeldung ist Pflicht
Die Erziehungsberechtigten werden aufgefordert, ihre schulpflichtigen Kinder an diesem Tag für den Schulbesuch anzumelden. Schulpflichtig sind alle Kinder, die am 30. September min-destens das sechste Lebensjahr vollenden, die also spätestens am 30. September 2004 geboren wurden.
Die Kinder müssen an der Grundschule, in deren Schulsprengel sie ihren Wohnsitz haben, angemeldet werden. Dies gilt auch, wenn aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule (mit sog. Gastschulantrag) oder eine Rückstellung vom Besuch der Grundschule beantragt werden soll. Gastschulanträge sollen am Tag der Schulanmeldung gestellt werden.
Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, sind erneut unter Vorlage des Rückstellungs-bescheides anzumelden.
Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes in die Schule trifft nach § 2 (4) VSO der Schulleiter. Bei Kindern, die zurückgestellt werden sollen, ist die Förderschulbedürftigkeit auszuschließen. Der Schulleiter kann dafür die Teilnahme an einem Test verlangen. Für Eltern gibt es hierzu ein Informationsblatt des Kultusministeriums.
Erziehungsberechtigte können mit einer Geldbuße belegt werden, wenn sie ohne berech-tigten Grund fahrlässig oder vorsätzlich die Anmeldung eines schulpflichtigen Kindes unterlassen.
Schulaufnahme auf Antrag
Kinder, die zwischen dem 01.10.2004 und dem 31.12.2004 geboren wurden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. In Zweifelsfällen erfolgt die Prüfung der Schulfähigkeit durch die Schule.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder in Ausnahmefällen auch dann einge-schult werden, wenn sie nach dem 01.01.2005 geboren wurden. Hier ist ein schulpsycho-logisches Gutachten verpflichtend erforderlich.
Schulärztliche Untersuchungen im Vorfeld
- Umfangreich schulärztlich untersucht werden nur die Kinder,
- die frühzeitig eingeschult werden sollen
- die keine Vorsorgeuntersuchung U9 haben
- die zwar Vorsorgeuntersuchungen haben, bei denen aber die Schulfähigkeit schulärztlich festgestellt werden soll
Wenn die Vorsorgeuntersuchung U 9 durchgeführt wurde, erfolgt ergänzend durch das Staatliche Gesundheitsamt - noch im Kindergarten - eine kurze Untersuchung. Dabei werden Seh-, Hör- und Sprechvermögen und motorische Fähigkeiten sowie das Impfbuch und das Vorsorgeheft überprüft.
Anschließend wird durch das Staatliche Gesundheitsamt eine Bescheinigung darüber ausgestellt, dass der Schulbesuch aus medizinischer Sicht möglich ist. Diese Bescheinigung muss bei der Schulanmeldung vorgelegt werden.
Der Tag der Schulanmeldung
Die Erziehungsberechtigten müssen mit den Kindern in die jeweilige Sprengelschule kom-men. Bei Verhinderung sollen sie einen Vertreter beauftragen, die Kinder zur Schulan-meldung zu bringen. Kinder, die in einem Heim untergebracht sind, können vom Leiter des Heims angemeldet werden.
Mitzubringen sind
die Geburtsurkunde
- bei ausländischen Kindern auch der Reisepass
- die Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Schulfähigkeit des Kindes aus medizinischer Sicht
- eventuell Unterlagen über Aufenthaltsbestimmungs- und/oder Sorgerecht
- Schulanmeldung an einer Förderschule
Kinder, die wegen eines besonderen Förderbedarfs oder einer Behinderung voraussichtlich nicht in der Lage sind, aktiv am Unterricht einer Grundschule teilzunehmen, können an einer öffentlichen oder privaten Förderschule angemeldet werden. Die Beratung und die Erstellung eines eventuell notwendigen sonderpädagogischen Gutachtens erfolgt durch die Schul-leitungen der Förderzentren in Erlangen.
Grundschulen in der Stadt Erlangen
- Adalbert-Stifter-Schule, Sieglitzhofer Str. 6
- An der Brucker Lache, Zeißstr. 51
- Grundschule Erlangen Bruck, Max u. Justine-Elsner-Schule, Sandbergstr. 1-5
- Grundschule Büchenbach, Dorfstr.21
- Grundschule Dechsendorf, Campingstr. 32
- Grundschule Eltersdorf , Tucherstr. 16
- Grundschule Frauenaurach, Keplerstr. 1
- Heinrich-Kirchner-Schule, Dompropststr. 6-8
- Hermann-Hedenus-Grundschule, Schallershofer Str. 20
- Loschgeschule, Loschgestr. 10
- Michael-Poeschke-Schule, Liegnitzer Str. 22
- Pestalozzischule, Pestalozzistr. 1
- Grundschule Tennenlohe, Enggleis 6
- Friedrich-Rückert-Grundschule, Ohmplatz 2
- Grund- und Hauptschule Büchenbach-Nord „Mönauschule“, Steigerwaldallee 19
Förderzentren in der Stadt Erlangen
- Sonderpädagogisches Förderzentrum Erlangen, Liegnitzer Straße 24,
- Georg-Zahn-Schule, Förderzentrum für geistige Entwicklung, Schenkstraße 113
Erlangen, 25. Januar 201
Stadt Erlangen Dr. Balleis Oberbürgermeister |
Staatliches Schulamt in der Stadt Erlangen B. Nonhoff Fachliche Leiterin |