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Text vorlesen Rauch- und Alkoholverbot auf Kinderspielplätzen

Rauch- und Alkoholverbot auf Kinderspielplätzen



Das bayerische Gesundheitsschutzgesetz und die städtische Grünanlagensatzung untersagen das Rauchen auch auf Kinderspielplätzen

Das Gesundheitsschutzgesetz ist seit 1. Januar 2008 in Kraft und damit auch das Rauchverbot auf allen Kinderspielplätzen.
Entsprechend den Regelungen des Gesundheitsschutzgesetzes hat die Stadt Erlangen nun auch die städtische Grünanlagensatzung angepasst. 
§ 2 Absatz 2 der Grünanlagensatzung ist wie folgt geändert worden:

(2) Den Benutzern ist untersagt,
  ....
  7. auf Spielplätzen zu rauchen oder Alkohol zu
      konsumieren.

Verstöße können mit Platzverweisen und/oder Geldbußen geahndet werden.

 



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