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Baumschutz



Die Untere Naturschutzbehörde informiert und berät über die Baumschutzverordnung. Sie bearbeitet Anzeigen/Anträge auf Beseitigung und Rückschnitt von Laub- und Nadelbäumen.

Nach der Erlanger Baumschutzverordnung muss ein Antrag für das Fällen und den Rückschnitt von Bäumen, gestellt werden. Dies gilt für Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden. In Zweifelsfällen und bei Rückfragen hilft das Umweltamt natürlich auch gerne per Telefon oder Mail.

Bei Bedarf ist es möglich, einen online-Antrag für eine Fällgenehmigung zu stellen. Über ein Online-Formular wird der Antragsteller dabei Schritt für Schritt durch den Antrag geführt und bei der Eingabe der erforderlichen Angaben unterstützt. Der ausgefüllte Antrag wird anschließend per E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter im Umweltamt zur Bearbeitung geschickt. Damit erspart man sich den "Gang aufs Amt" und kann so zeitsparend, kostengünstig und rund um die Uhr sein Anliegen an die richtige Stelle adressieren.

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