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Allgemeine Hinweise

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Allgemeine Hinweise



Wichtige Hinweise:

  • Die Grillplätze und Feuerstellen sind sauber und verkehrssicher zu hinterlassen.
  • Das Anlegen von Feuerstellen außerhalb eingerichteter Feuerstellen ist untersagt.
  • Offene Lager- oder Grillfeuer sind dauernd zu beaufsichtigen.
  • Glimmende Reste sind vor Verlassen zu löschen.
  • Alle Abfälle sind eigenständig zu entsorgen.
  • Bei Nichtbeachtung kann die Stadt Erlangen die notwendigen Arbeiten veranlassen und in Rechnung stellen.
  • Evtl. erforderliche Genehmigungen sind mitzuführen und dem zuständigen Personal auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Die Ruhezeiten ab 22 Uhr sind zu beachten.

Einige brandheisse Tipps für ein sicheres Grillfest

  • Den Grill im Abstand von mind. 5 m zu brennbaren Gegenständen und Bäumen standsicher
    aufstellen.
  • Niemals Benzin oder Brennspiritus als Anzündhilfe verwenden, sondern nur geeignete Zünd-
    hilfen wie z. B. feste Grillanzünder.
  • Gießen Sie nie Spiritus in die bereits glimmende Grillkohle.
  • Bei starkem Wind und Funkenflug das Grillfeuer sofort löschen.
  • Glutreste völlig abkühlen lassen und ablöschen. Erst dann in einem Blecheimer entsorgen.
  • Kinder keinesfalls unbeaufsichtigt in der Nähe des Grills spielen lassen.
  • Bei Verwendung von Gasgrills auf sicheren, ebenen Stand der Gasflasche achten. Über-
    alterte, spröde und poröse Gasschläuche gehören in den Müll. Bringen Sie Gasschläuche nicht mit heißen Teilen des Grills in Berührung.

Auszug aus der Grünanlagensatzung der Stadt Erlangen:

§ 2
Verhalten in den Grünanlagen

(1) Die Benutzer haben sich in den Grünanlagen so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet,
geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

(2) Den Benutzern ist untersagt,

    1. außerhalb der hierfür zugelassenen Wege und Plätze mit Kraftfahrzeugen zu fahren
      oder zu parken, Fahrrad zu fahren oder zu reiten,
    2. Hunde und sonstige Tiere frei laufen zu lassen oder an Sandkästen heranzulassen
      sowie die Anlagen und deren Einrichtungen durch tierische Exkremente verunreinigen
      zu lassen,
    3. außerhalb hierfür zugelassener Flächen offene Feuerstellen zu errichten; zu zelten
      oder Wohnwagen aufzustellen,
    4. gewerblich tätig zu werden,
    5. Die Grünanlagen, ihre Bepflanzung und ihre Einrichtungen zu beschädigen oder zu
      verunreinigen,
    6. sich in umfriedeten und abschließbaren Grünanlagen außerhalb der durch Anschlag
      bekanntgemachten Öffnungszeiten aufzuhalten.
    7. auf Spielplätzen zu rauchen oder Alkohol zu konsumieren.

 

Abfallvermeidung
(Auszug aus der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Erlangen)

§ 8 Förderung der Kreislaufwirtschaft (Vermeiden und Verwerten)

(1)Die Menge der zugelassenen Abfälle ist soweit möglich und zumutbar dadurch gering zu
halten, dass Abfälle vermieden oder verwertet werden. ...

(3) Bei Veranstaltungen, die auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, sowie in

Einrichtungen der Stadt durchgeführt werden, dürfen Speisen und Getränke nur in
pfandpflichtigen, wiederverwendbaren Verpackungen und Behältnissen ausgegeben werden; ...

§ 11 Abfalltrennung

(1) Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung sind getrennt zu halten und
ausschließlich in den jeweils dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu überlassen ...



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