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Feuer im Freien



Feuer im Freien

Auskunft erteilt Herr Andrewitz, Tel. 86-2994

Hinweise und Brandschutz-Tipps zu offenem Feuer im Freien und zum richtigen Umgang mit offenen Feuerstellen

Ob an St. Martin, an Ostern, in der Walpurgis- oder Johannisnacht sowie zur Sonnenwendfeier: Feuerbrauchtum gibt es rund ums Jahr. Die nachfolgenden Ratschläge sind daher immer aktuell.

Vor dem Vergnügen kommen die Formalitäten 

  • Der Grundstückseigentümer muss damit einverstanden sein. 
  • Vergessen Sie nicht, Ihr Feuer bei der örtlich zuständigen Behörde rechtzeitig, das heißt mindestens zwei Wochen vorher, anzumelden!

    In Erlangen wenden Sie sich bitte an das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt, Abteilung Ordnungs- und Gewerbewesen, Rathausplatz 1. Ihr Ansprechpartner ist

    Herr Andrewitz, Telefon 09131 / 86 2994, Telefax 09131 / 86 2421

    Sie erhalten eine auf die Veranstaltung und die örtlichen Gegebenheiten abgestimmte Genehmigung mit entsprechenden Auflagen. Die Feuerwehr und die Polizei erhalten automatisch eine Kopie Ihrer Genehmigung zur Kenntnis.

Anforderungen an den Abbrennplatz

  • Der Abbrennplatz muss einen festen, nichtbrennbaren Untergrund haben. Eine evtl. vorhandene Rasenfläche sollte vorher ausgestochen werden.
  • Der Abstand zu Gebäuden, Fensteröffnungen und sonstigen brennbaren Gegenständen muss mindestens 10 m betragen. 
  • Leicht entzündbare Stoffe (Holzwolle, Heu, Stroh, Papier u.ä.) und Waldgrundstücke müssen mindestens 100 m, Hochspannungsleitungen mindestens 50 m von der Feuerstelle entfernt sein.

Anforderungen an das Brennmaterial

  • Es darf nur naturbelassenes, stückiges und trockenes Holz verwendet werden. 
  • Eine Abfallverbrennung ist grundsätzlich verboten. Hierzu zählen z.B. lackiertes, beschichtetes oder imprägniertes Holz, Holzpaletten, Möbelteile, Sperrmüll, Gartenabfälle sowie Kunststoffe, Altreifen, Altöle u.ä. 
  • Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Feuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird! Stadt Erlangen Ordnungs- und Straßenverkehrsamt in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Vorbeugender Brandschutz Stand: Mai 2007

Anzünden, Abbrennen und Löschen des Feuers 

  • Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko. 
  • Brennen Sie nicht zuviel Material auf einmal an und achten Sie auf Funkenflug. 
  • Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. 
  • Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr. 
  • Strohballen z.B. können sich allein durch die Wärmestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
  • Eine Löschmöglichkeit muss in unmittelbarer Nähe vorgehalten werden ( z.B. Feuerlöscher, angeschlossener Wasserschlauch, gefüllte Wassereimer o.ä.) 
  • Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei. 
  • Etwaige Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser – so lange, bis die Schmerzen nachlassen. Bitte lassen Sie die Finger von sogenannten Hausmitteln wie Mehl, sie stören die Heilung und führen zu schlimmen Narben. Bei größeren Verbrennungen alarmieren Sie den Notarzt. 
  • Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren. 
  • Bei starkem Wind darf das Feuer nicht entzündet werden. Ein bereits entzündetes Feuer muss gelöscht werden (Funkenfluggefahr). 
  • Abschließend ist die verbleibende Glut so abzulöschen, dass eine erneute Entzündung ausgeschlossen werden kann. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein!

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