Sprungmarken

Link zur Startseite Link zur Seitenübersicht Link direkt zum Inhalt Link zu Impressum
Logo der Website erlangen.de, Link zur Startseite

Sprachauswahl

  • Navigation in Deutsch
  • Navigation in Englisch
  • Navigation in Französisch
  • Navigation in Spanisch
  • Navigation in Türkisch
  • Navigation in Russisch

Servicenavigation

Pfadnavigation

Subnavigation

Behördenwegweiser
:
:

Kontakt



F

Text vorlesen Führerschein (Erstmalige Beantragung und Erweiterung)

Führerschein (Erstmalige Beantragung und Erweiterung)



Beschreibung

Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis (Führerschein), die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. In Erlangen ist das Bürgeramt gleichzeitig auch Fahrerlaubnisbehörde und damit für die Erteilung der Fahrerlaubnis zuständig.

Sie müssen Ihren Fahrerlaubnis-Antrag persönlich stellen, weil zur Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird. Der Antrag wird für Sie im Bürgeramt gedruckt. Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, erfahren Sie weiter unten.

Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule, die Sie dann auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV vorstellt. Nach Ablegung und Bestehen der Prüfung, die sich in der Regel in einen theoretischen und fahrpraktischen Teil gliedert, kann bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis für die beantragte(n) Klasse(n) erteilt werden.

Fristen

Antragsprüfung und Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei dauern ca. 3 Wochen. Die Anmeldung zur Prüfung beim TÜV kann erst erfolgen, wenn alle notwendigen Unterlagen dort vorliegen. Ihre Fahrschule wird hierüber informiert.

Und noch eine Frist ist zu beachten: Der TÜV gibt den Prüfauftrag an die Fahrerlaubnisbehörde zurück, wenn

  1. die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrages bestanden ist,

  2. die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden ist oder

  3. in den Fällen, in denen keine theoretische Prüfung erforderlich ist, die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrages bestanden ist.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Gebühr für die erstmalige Erteilung: 43,40 Euro
(42,60 Euro bei Klassen M, L, S, T , da keine Probezeit)

Rechtsgrundlagen

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

 

Dienstleistungen der Stadt



© Stadt Erlangen 2012
Diese Seite wird nicht gecached.
Onlineuser: 41900