Führerschein (Begleitetes Fahren mit 17)
Beschreibung
Im Bürgeramt können Sie die Erteilung einer Prüfungsbescheinigung für das begleitete Fahren mit 17 beantragen.
Obwohl junge Führerscheinbesitzer von 18 bis 24 Jahren lediglich einen Bevölkerungsanteil von 7,9 % ausmachen, ist ihr Anteil an allen im Straßenverkehr Getöteten mit ca. 23 % fast dreimal so hoch. Die Gründe für das hohe Unfallrisiko der Fahranfänger sind vielfältig, ein Kernproblem ist aber die mangelnde Erfahrung.
Deshalb führt Bayern einen Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17" durch.
Während des am 01.09.2005 gestarteten Projekts kann die mit Auflagen versehene Fahrberechtigung für Pkw bereits ab 17 Jahren erworben werden. Nach bestandener Fahrprüfung und dem Erhalt der Prüfbescheinigung dürfen Jugendliche dann bis zu ihrem 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren, die vorher namentlich benannt und eingetragen wurde.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Passbild (biometrisch)
- Name der Fahrschule
- Sehtest (2 Jahre gültig)
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, wenn bisher noch kein Führerschein vorhanden war (z. B. Führerscheinklasse M oder A1)
- bei Vorbesitz bitte Führerschein vorlegen und ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden anderen Behörde anfordern
- Formular "Einverständniserklärung zum Fahren mit 17" der Eltern und Begleitpersonen vorlegen (download siehe unten)
- Ausweis- und Führerscheinkopien der Eltern bzw. Begleitpersonen vorlegen
Kosten
51,10 Euro (zzgl. 10,30 € pro eingetragener Begleitperson)
Rechtsgrundlagen
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Dienstleistungen der Stadt