Vorübergehende Gaststättenrechtliche Genehmigung (Gestattung)
Auskunft erteilt Herr Schmidt, Tel.86-2290
Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt der Stadt Erlangen informiert über die Notwendigkeit einer Gestattung nach dem Gaststättengesetz.
Für öffentliche Veranstaltungen, bei denen Alkohol ausgeschenkt wird, ist eine gaststättenrechtliche Genehmigung (Gestattung) erforderlich - darauf weist das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt hin.
Gerade in den Sommermonaten findet eine Vielzahl von öffentlichen Feiern und Veranstaltungen statt, bei denen die Veranstalter auch alkoholische Getränke ausschenken. In jüngster Zeit wurde nun vermehrt festgestellt, dass einige dieser Veranstaltungen ohne die erforderliche gaststättenrechtliche Genehmigung (Gestattung) durchgeführt wurden.
Diese Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz ist z.B. für Volks-, Straßen-, Bürger-, Frühlings-, Sommer-, Herbst-, Schul-, Jugend- und Vereinsfeste sowie Wein- und Bierfeste notwendig. Wird eine erlaubnisbedürftige Veranstaltung ohne entsprechende Erlaubnis durchgeführt, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet oder der unerlaubte Betrieb durch die Ordnungsbehörde untersagt und eingestellt werden.
Der Antrag auf Erteilung einer Gestattung ist beim Ordnungs- und Straßenverkehrsamt, Abt. Ordnungs- und Gewebewesen
- schriftlich und
- mindestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung einzureichen.
Bei eingehenden Anträgen, welche die erforderliche Vorlaufzeit von mindestens 1 Woche nicht erfüllen, kann eine Genehmigung nicht mehr erfolgen.
Möglichkeit einer Dauererlaubnis nach § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz
Eine Erlaubnis kann einem Schausteller auf Antrag auch auf Dauer für eine unbeschränkte Zahl von regelmäßig wiederkehrenden, zeitlich befristeten Veranstaltungen, wie etwa Volksfeste, Jahr- und Weihnachtsmärkte erteilt werden, wenn sich in überschaubarer Weise bei den künftigen gastgewerblichen Tätigkeiten für eine sogenannte Reisegaststätte deren Betriebsart sowie ihre räumliche Ausgestaltung nicht oder nur unwesentlich ändern.
Wichtig:
Eine solche Dauererlaubnis begründet jedoch für den Inhaber weder einen Anspruch auf Zulassung zu der betreffenden Veranstaltung, noch auf eine bestimmte Standzuweisung bzw. Überlassung von öffentlichem Flächen.
Das Antragsformular steht als Download (siehe unten) zur Verfügung.
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