Heilpraktikererlaubnis
Auskunft erteilt Herr Einwag unter Tel. 86-2495
Wer Heilkunde ausüben will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt hierfür die Heilpraktikererlaubnis.
Der Antrag ist beim Ordnungsamt zu stellen und kann nur nach einer erfolgreichen Überprüfung durch das Gesundheitsamt Ansbach genehmigt werden. Gleiches gilt für diejenigen, die nur heilkundlich-psychotherapeutisch oder physiotherapeutisch tätig werden wollen.
Welche Unterlagen beizufügen sind, kann dem Antrag (siehe unten) entnommen werden.
Nähere Auskünfte erteilt das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt unter Tel. 86 24 95.
Weiterführende Informationen