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Heimaufsicht / FQA



Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) der Stadt Erlangen
(Heimaufsicht)

Logo: Heimaufsicht Erlangen

Zu den Einrichtungen und Prüfberichten >>>

Wichtiger Hinweis:
Die Prüfberichte der FQA können aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9.1.2012 nur mit Zustimmung der Einrichtungen veröffentlicht werden. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Durchführung von turnusgemäßen (grundsätzlich einmal pro Jahr) sowie anlassbezogen Überprüfungen der Einrichtungen durch die FQA. Das Fehlen eines veröffentlichten Prüfberichts bedeutet daher keineswegs, dass die betreffende Einrichtung nicht wie im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorgesehen von der FQA überprüft wurde.

 

Zuständigkeit:

Die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) ist zuständig für Wohn- und Pflegeheime für ältere Menschen, Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige, Einrichtungen für volljährige Behinderte, Wohngruppen für Behinderte und das Hospiz. Nicht zuständig ist die FQA für Tagespflegeeinrichtungen, Betreutes Wohnen und ambulante Pflegedienste. Auch vertragliche Regelungen zwischen den Einrichtungen und den Bewohnerinnen und Bewohnern (z. B. Heimvertrag) dürfen von der FQA nicht geprüft werden.

Die FQA ist zugleich Beratungsinstitution wie auch Prüf- und Ordnungsbehörde für die Einrichtungen im Stadtgebiet Erlangen.

Rechtsgrundlage:

Die FQA wird auf der Grundlage des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) und der dazu erlassenen Verordnung (AVPfleWoqG) tätig.

Zweck des Gesetzes ist es:

  • die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen vor Beeinträchtigungen zu schützen,
  • die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung, die Selbstverantwortung sowie die Lebensqualität zu wahren und zu fördern,
  • eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Betreuung und Wohnqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner zu sichern,
  • die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten,
  • die Beratung in Angelegenheiten der stationären Einrichtungen oder sonstigen Wohnformen im Sinn des PfleWoqG zu unterstützen,
  • die Einhaltung der dem Träger gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern obliegenden Pflichten zu sichern.

Die FQA arbeitet als multiprofessionelles Team. Die Verwaltung der Stadt Erlangen wird unterstützt von einer Fachärztin, einer Pflegefachkraft, einem Sozialpädagogen und einem Hygieneinspektor des Gesundheitsamtes beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt.

Überwachung:

Jede Einrichtung wird grundsätzlich mindestens einmal pro Jahr im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unangemeldet überprüft. Die Prüfung orientiert sich an einem vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen herausgegebenen Prüfleitfaden, der Schlüsselsituationen (Hausrundgang, Gespräch mit einem Bewohner, Durchführung einer Pflegekontrolle, Umgang mit Medikamenten usw.) enthält.

Bei einer Begehung wird z. B. geprüft:

  • ob die bauliche Ausstattung der Einrichtung den Vorschriften entspricht
  • ob eine angemessene Qualität der Pflege und Betreuung erbracht wird
  • ob genügend fachlich qualifiziertes Personal vorhanden ist
  • ob eine Bewohnervertretung gebildet wurde
  • ob notwendige freiheitsentziehende Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt werden
  • ob die hygienischen Bestimmungen eingehalten werden

Bei den regelmäßigen Einrichtungsbegehungen werden einerseits positive Aspekte hervorgehoben und Qualitätsempfehlungen zur weiteren Optimierung ausgesprochen sowie andererseits die Beseitigung vorhandener Mängel gefordert. Die Einrichtung wird über die Möglichkeiten zur Abstellung der Mängel beraten. Die Mängelbeseitigung kann gegebenenfalls auch durch verwaltungsrechtliche Maßnahmen durchgesetzt werden. Hinzu kommen anlassbezogene Prüfungen bei Beschwerden.

Beratung:

Die FQA berät und informiert Bewohnerinnen und Bewohner, deren Angehörige oder Betreuer sowie die Bewohnervertretungen über ihre Rechte und Pflichten. Sie steht außerdem Einrichtungsträgern beim Betrieb ihrer Einrichtungen und bei Umbaumaßnahmen sowie auch Personen und Trägern, die den Betrieb eines Heimes planen, beratend zur Seite.

Darüber hinaus ist die FQA auch Beschwerdestelle für Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörige oder Betreuer. Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir stehen Ihnen sowohl telefonisch als auch für einen persönlichen Kontakt gerne zur Verfügung. Da wir häufig im Außendienst sind, vereinbaren Sie bitte im Falle eines persönlichen Kontaktwunsches vorab telefonisch einen Termin. Auf Wunsch wird Ihre Beschwerde streng vertraulich und anonym bearbeitet.

 

Links:

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, www.stmas.bayern.de, Tel. 089 1261-01, Telefax 089 1261-1122

Bayerischer Pflegebeauftragter, www.pflegebeauftragter.bayern.de, 24h-Hotline: 0800 0114 353

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, http://www.bmfsfj.de, Servicetelefon: 01 80/1 90 70 50*, * 3,9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen

Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), www.aok-pflegeheimnavigator.de

E-Mail Stadt Erlangen: heimaufsicht@stadt.erlangen.de

Weiterführende Informationen

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