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Jugendschutz



Im Stadtjugendamt werden Aufgaben des präventiven, aber auch des gesetzlichen Jugendschutzes wahrgenommen.
Präventiver Jugendschutz weist auf Ursachen von Gefährdungen hin, fordert zu einer kritischen Auseinandersetzung heraus und versucht Gefährdungsmomente zu begrenzen bzw. bei deren Überwindung zu unterstützen.

Zielgruppen sind:

  • Kinder und Jugendliche selbst
  • Menschen, die in der Erziehung und Betreuung von jungen Menschen tätig sind
  • aber auch die Entscheidungsträger, die die Rahmenbedingungen des Aufwachsens junger Menschen schaffen bzw. beeinflussen.

Präventiver Jugendschutz ist im Selbstverständnis des Stadtjugendamtes Erlangen auch eine Querschnittsaufgabe vieler Arbeitsbereiche im Jugendamt. Mit externen Kooperationspartnern (Polizei, Drogenberatung, Gesundheitsamt, Gastronomie, Citymanagement, Politik) wurde dazu ein Netzwerk aufgebaut.

Die Bereiche des gesetzlichen Jugendschutzes sind

  • Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (Beratung und Information bzgl. Aufenthalt in Gaststätten, Alkoholausschank, Kinobesuche/Altersfreigaben, Spielhallen, Rauchen und Aufenthalt bei Veranstaltungen)
  • Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (Indizierung von jugendgefährdenden Medien, Bundesprüfstelle, Beratung von Gewerbetreibenden/Videotheken)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (Beratungen, Prüfungen, Ausnahmegenehmigungen)

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