Oldtimer
Beschreibung
Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeug-technischen Kulturgutes dienen. Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer ist nach § 23 StVZO ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachver-ständigen oder Prüfers oder Pfüfingenieurs erforderlich.
Soll der Oldtimer allgemein für den Straßenverkehr zugelassen werden, wird auf Antrag ein schwarzes Oldtimer-Kennzeichen (Kennbuchstabe H hinter der normalen Erkennungsnummer) zugeteilt.
Oldtimer, die nur an Oldtimerveranstaltungen teilnehmen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimer-Kennzeichen (rotes 07er-Kennzeichen) führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge.
Erforderliche Unterlagen
für die Zulassung mit H-Kennzeichen:
- Gutachten nach § 23 Straßenverkehr-Zulassungsordnung (StVZO)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- HU-Bescheinigung
- Kennzeichenschilder
- bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen: Versicherungsbestätigung, Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
für ein rotes 07er-Oldtimer-Kennzeichen:
- Gutachten nach § 23 Straßenverkehr-Zulassungsordnung (StVZO)
- Zulassungsbescheinigung Teil II , Fahrzeugbrief bzw. Eigentumsnachweis
- polizeiliches Führungszeugnis
- Versicherungsbestätigung für ein rotes Kennzeichen
- Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
Kosten
Zulassung mit H-Kennzeichen: 26,90 Euro
rotes 07er-Oldtimerkennzeichen: 73,10 Euro
Rechtsgrundlagen
§ 23 StVZO, §§ 2, 9, 17 FZV
Stand
01.03.2007
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