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Bauaufsichtsamt Uebersicht



Aufgaben des Amtes
 
Das Bauaufsichtsamt gehört zum Referat VI Stadtplanung und Bauwesen und ist Ansprechpartner zu allen Fragen des öffentlichen Baurechts, zum Vollzug der Bayerischen Bauordnung und des Denkmalschutzgesetzes.

Das Bauaufsichtsamt ist zuständig für:

  • Erteilung von Baugenehmigungen
  • Entscheidung über Bauvoranfragen
  • Erteilung von Abbruchgenehmigungen
  • Genehmigung von Grundstücksentwässerungsanlagen
  • Bescheinigungen der Abgeschlossenheit nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Erteilung von Erlaubnissen nach dem Denkmalschutzgesetz
  • Beratung in bau- und denkmalschutzrechtlichen Fragen
  • Zuwendungen für die Erhaltung von Baudenkmäler und historische Fassaden
  • Durchführung der Feuerbeschau
  • Abnahme fliegender Bauten
  • Prüfstelle für Baustatik
  • Sondernutzungen von öffentlichen Verkehrsflächen für Baustellen
  • Unterbindung von baurechtswidrigen Zuständen
  • Bauüberwachung

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